Wasserzähler

Wann endet die Eichfrist der Wasserzähler?

Die Eichgültigkeit ist nicht abhängig vom Datum des Einbaus. Die Frist der Eichgültigkeit beginnt gemäß § 12 (3) EichO nach Ablauf des Jahres, in dem das Gerät zuletzt geeicht worden ist (entspricht in der Regel dem Herstellungsdatum). Wenn der Wasserzähler im Sommer 2010 geeicht (und eingebaut worden ist), dann beginnt die Eichfrist am 01.01.2011.

Für einen Kaltwasserzähler mit einer Eichgültigkeit von 6 Jahren (gemäß Nr. 6.1, Anhang B der EichO) endet die Eichgültigkeit damit am 31.12.2016, für einen Warmwasserzähler mit einer Eichgültigkeit von 5 Jahren (Nr. 6.2, Anhang B der EichO) bereits am 31.12.2015.