AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines

1. Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen von ALPHA MESS Bergisch-Land gleich welcher Art, sofern nicht ausdrücklich schriftlich im Einzelfall abweichende Sonderregelungen getroffen worden sind.

Eventuelle AGB des Kunden werden nicht Bestandteil dieses Vertrages.

2. Alle mündlichen Nebenabreden, Erklärungen und Zusicherungen unserer Mitarbeiter sind nur dann verbindlich, wenn diese durch Alpha Mess Bergisch-Land schriftlich bestätigt worden sind.

 
§ 2 Auftragsabwicklung

1. Die Pflicht zur Durchführung eines Auftrags beginnt erst, wenn die zur Auftragsabwicklung erforderlichen Voraussetzungen gegeben sind. Falls aus Gründen der Montage, Mess- oder Abrechnungstechnik, die nicht von Alpha Mess zu vertreten sind, die Erfüllung der Lieferverpflichtung unmöglich oder unzumutbar ist, steht Alpha Mess das Recht zum Rücktritt oder zur Kündigung zu.

 2. Lieferungen erfolgen auf Gefahr und Rechnung des Kunden.

 3. Alpha Mess behält sich vor, bei Konstruktions-, Form-, Farb- oder sonstigen Änderungen vergleichbare Ware zu liefern, soweit dieses dem Auftraggeber zumutbar ist.

 4. Ersatz- und Nachlieferungen werden jeweils zu den gültigen Listenpreisen berechnet.

 Bei bauseitiger Montage verpflichtet sich der Kunde auf jeden Fall, die Einbauvorschriften von Alpha Mess zu beachten, die von ihm notfalls zu erfragen sind.

 5. Bei der Eichpflicht unterliegenden Geräten ist der Kunde verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Für einen etwa erforderlichen Austausch der Geräte nach Ablauf der Eichfrist bedarf es eines gesonderten Auftrags, sofern nicht ein entsprechender Wartungsvertrag zu Alpha Mess besteht.

 6. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von ALPHA MESS. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen werden hiermit abbedungen. Soweit der Kunde über die Waren anderweitig verfügt, tritt er hiermit im Voraus alle Forderungen aus dem Weiterverkauf, der Verarbeitung, dem Einbau oder der sonstigen Verwertung der von Alpha Mess gelieferten Waren an diese zur Sicherung deren sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung ab. Auf Verlangen ist der Kunde verpflichtet, die Abtretung dem Drittschuldner bekannt zu geben. Sämtliche zur Rechtsverfolgung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen sind auf erste Anforderung an Alpha Mess herauszugeben.

 

 § 3 Zahlungsverkehr

1. Vereinbarte Preise verstehen sich vereinbart ab Lager zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug von Skonti zur Zahlung fällig.

 2. Bei der Annahme von Wechseln oder Schecks wird die Schuld erst durch die Einlösung getilgt. Diskontspesen und alle für die Einlösung des Wechsels und Scheckbetrages entstehende Kosten sind vom Kunden zu tragen.

 3. Aufrechnungen und die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts mit Gegenforderungen des Kunden sind nur zulässig, wenn die betreffende Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

 4. Rechnungen sind ausschließlich an Alpha Mess, Wuppertal zu zahlen – Vertreter oder sonstige Mitarbeiter sind nicht inkassobevollmächtigt.

 

§ 4 Gewährleistung

1. ALPHA MESS haftet nicht für unerhebliche Mängel. Unerheblich sind solche Mängel, die die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit der Ware oder Leistung oder für den Fall, dass eine solche Vereinbarung nicht getroffen wurde, die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung oder, für den Fall, dass eine solche nicht vereinbart worden ist, die gewöhnliche Verwendung der Ware und Leistung nur unerheblich beeinträchtigen und der Mangel in Kürze von selbst verschwindet oder vom Besteller selbst mit nur unerheblichem Aufwand beseitigt werden kann.

Eine Haftung für normale Abnutzung ist auf jeden Fall ausgeschlossen.

 2. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche erkennbaren Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen, Alpha Mess mitzuteilen.

Er ist darüber hinaus verpflichtet, unverzüglich nach Erhalt die Ware auf Vertragsgemäßheit zu überprüfen, soweit er Kaufmann ist.

 3. Ist die Mangelrüge gerechtfertigt, beschränkt sich die Gewährleistungspflicht von ALPHA MESS auf Änderung, Ausbesserung oder kostenlosen Ersatz aller nachweislich durch Mängel im Material, in der Fabrikation oder bei der Montage unbrauchbar gewordener Teile. Bei Druck-, Schreib- oder Rechenfehlern hat der Kunde nur Anspruch auf kostenlose Berichtigung.

Schlagen Nachbesserung, Nachlieferung oder Berichtigung fehl, kann seitens des Kunden wahlweise der Kaufpreis bzw. die Vergütung entsprechend gemindert oder vom Vertrag zurückgetreten werden.

 4. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Ersatz von indirekten Schäden, Mangelfolgeschäden oder Drittschadensliquidation, sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.

Bei leichter Fahrlässigkeit wird nur gehaftet, sofern aufgrund der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht dessen Zweck gefährdet ist. Für diesen Fall ist der Schadensersatz auf typisch vorhersehbare Schäden begrenzt bzw. auf Schäden, die sich innerhalb des Zwecks der Eigenschaftszusicherung halten.

 

5. Ausgenommen von jeglicher Gewährleistung sind sämtliche Schäden, die durch Feuer, Frost insbesondere jedoch der Nichtbeachtung der Einbau-, Betriebs- und Behandlungsvorschriften, unsachgemäßer Behandlung, Beschädigung infolge Überschreitens der festgelegten Betriebswerte, natürliche Abnützung, abnormale Beschaffenheit des Wassers bzw. nachträgliche Änderungen seiner Beschaffenheit, Eindringen von Fremdkörpern, Verschlammung oder Verschmutzung, Abrosten durch chemische, elektrische oder elektrolytische Einflüsse oder durch unabwendbare, von Alpha Mess nicht zu vertretende Umstände, entstanden sind.

 

6. Alpha Mess weist ausdrücklich darauf hin, dass die Datenübermittlung per Mobilfunk von den funktechnischen Ausbreitungsbedingungen am konkreten Montagestandort abhängig ist und Mobilfunkverbindungen bei bestimmten atmosphärischen oder geografischen Gegebenheiten (insbesondere innerhalb geschlossener Räume sowie in sogenanntem Funkschatten) nicht jederzeit und nicht an jedem Ort hergestellt werden können. Es obliegt ausschließlich dem Besteller, die funktechnischen Ausbreitungsbedingungen am beabsichtigten Montagestandort vor Abschluss des Vertrages zu überprüfen. Dabei wird der Besteller darauf hingewiesen, dass die benutzte Funkfrequenz von vielen Geräten, wie z.B. Funk-Fernbedienungen für Lichtschalter, Fernseher, Jalousien, Rollläden aber auch Garagentoren benutzt wird. Die größten bekannten Störquellen sind Funk-Kopfhörer, Hobby-Funkanlagen.

Alpha Mess übernimmt demgemäß keine Gewähr und keine Haftung dafür, dass mit dem Produkt an dem vom Besteller beabsichtigten Montagestandort eine Mobilfunkverbindung hergestellt werden kann und nicht beeinträchtigt oder unterbrochen wird, die vertraglich vereinbarten Gewährleistungsregelungen (einschließlich der Vertragsbedingungen für den Messdienst-Vertrag) sowie – ergänzend – die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften für technische Fehler oder Mängel, die dem Produkt beziehungsweise Leistung selbst innewohnen, bleiben unberührt. Vorstehende Ausschlüsse gelten auch dann, wenn der Besteller Alpha Mess vor oder bei Abschluss des Vertrages über die beabsichtigten Montagestandorte oder die sonstigen Gegebenheiten informiert hat.

 Alpha Mess weist des Weiteren darauf hin, dass Telekommunikationsleistungen, insbesondere aufgrund technischer Neuentwicklungen, veränderter Mobilfunkstandards sowie geänderter gesetzlicher oder behördlicher Bestimmungen, Änderungen unterliegen können. Alpha Mess leistet keine Gewähr dafür, dass das im Produkt integrierte Mobilfunk-Modem den zukünftig, d.h. den nach Gefahrübergang geltenden, technischen Standards oder den gesetzlichen oder behördlichen Bestimmungen entsprechen wird. Eine Verpflichtung von Alpha Mess, die Mobilfunk-Modems an geänderte Bedingungen anzupassen, besteht nicht.

 

§ 5 Datenschutz

1. Alpha Mess ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen und erhobenen Daten des Kunden im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zu speichern und zu verarbeiten – der Kunde erteilt hiermit ausdrücklich dazu sein Einverständnis.

 

2. Alpha Mess ist berechtigt, die in der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden erhaltenen und gespeicherten Daten nach einer Aufbewahrungsfrist von zwei Jahren zu vernichten.

 

§ 6 Erfüllungsort, Gerichtsstand

 1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wuppertal, soweit sich nicht aus diesem Vertrag oder zwingenden gesetzlichen Regelungen Abweichendes ergibt.

 2. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Alpha Mess und dem Kunden gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehung inländischer Parteien maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des einheitlichen UN-Kaufrechtes (CISG) wird ausgeschlossen.

 

§ 7 Schlussbestimmungen

 1. Sollten einzelne Bestimmungen vorstehender AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Die unwirksame Regelung gilt als eine durch Auslegung zu ermittelnde wirksame Bestimmung als ersetzt, die dem Vertragszweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

 2. Änderungen und Ergänzungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu Beweiszwecken der Schriftform. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen.